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Im Seifental 23, 53498 Bad Breisig

Kundeninformationen zu Versicherungsbedingungen

Maschinenversicherung

  1. Versichert sind unvorhergesehene Schäden durch:

 Diebstahl des Fahrzeuges / Gerätes

 Schäden am Fahrzeug / Gerät durch:

o Brand

o Blitzschlag

o Explosion

o Sturm

o Überschwemmung

o Hochwasser

o Kurzschluss

o Überstrom / Überspannung

o Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen

 

  1. Die Grenze der Entschädigung ist der Wiederbeschaffungswert (Zeitwert).

 

  1. Die Höhe des Selbstbehaltes je Schadensfall beträgt:

 bei Klein- und Gartengeräten 200,00 Euro

 bei Minibagger / Anbaugerät bis 4 Tonnen 500,00 Euro

 bei Minibagger / Radlader bis 10 Tonnen 1.000,00 Euro

 bei LKW-Dreiseitenkipper / Minibagger / Radlader, Kettenbagger ab 10 Tonnen 1.500 Euro

 

Haftpflichtversicherung

Wir weisen unsere Mieter ausdrücklich auf folgende Besonderheiten hin:

Im Rahmen unserer AGB´s haften wir als Vermieter während des Mietzeitraumes nicht für Schäden gegenüber Dritten (einschließlich des Fahrers / Nutzers des Mietgegenstandes) durch die Überlassung und den Gebrauch des Mietgegenstandes. Hierfür haftet ausschließlich der Mieter. Insbesondere besteht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die bauartbedingt keine höhere Geschwindigkeit als 20 km/h erreichen, keine Haftpflichtversicherung und somit kein Haftpflichtversicherungs-schutz. Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erfolgt daher ausschließlich und alleine auf Risiko des Mieters.

Im eigenen Interesse bitten wir Sie, Ihre Haftpflichtversicherung daraufhin zu prüfen und Ihren Versicherer darüber zu informieren, ob Drittschäden durch den Besitz (hier Miete) und den Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen als mitversichert gelten bzw. dieses Risiko gesondert zu versichern.